Deutsch (DE-CH-AT)

Grand Ride Morocco on H-D


Motorcycle Tour Morocco

Atlantic Tour

http://www.kasbah-tours.com/components/com_gk2_photoslide/images/thumbm/3389258EC6.jpg http://www.kasbah-tours.com/components/com_gk2_photoslide/images/thumbm/8840148ED6.jpg
AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1.    Reisevertrag

Mit der Buchung (Reiseanmeldung bzw. Touranmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter  „Kasbah-Tours", im folgenden Reiseveranstalter genannt, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt damit ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. An dieses hält er sich 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb 14 Tage dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Die Buchung kann mündlich, schriftlich telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der unverzüglich auf elektronischem Weg. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

2.    Bezahlung

2.1    Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Reisesicherungsscheins (Zahlungen des Teilnehmers sind nach § 651 k Abs. 3 BGB gesichert) wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des gesamten Reisepreises zur Zahlung (innerhalb 1 Woche)  fällig, welche auf das angegebene Konto überwiesen wird.

2.1a      Grand Ride Marokko on Harley-Davidson motorcycles:
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Reisesicherungsscheins (Zahlungen des Teilnehmers sind nach § 651 k Abs. 3 BGB gesichert) wird eine Anzahlung in Höhe von 33% des gesamten Tourpreises zur Zahlung (innerhalb 1 Woche) fällig, welche auf das angegebene Konto überwiesen wird.

2.2    Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis  sofort mit Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises erfolgt keine Erbringung der Reiseleistung.

2.2a   Grand Ride Marokko on Harley-Davidson motorcycles:
Die Restzahlung ist 60 Tage vor Tourbeginn ohne weitere Aufforderung zu leisten. Bei Buchungen, die zwischen dem 10. und 20. Februar 2011 eingehen ist die gesamte Anmeldegebühr sofort mit Erhalt der Tourbestätigung und des Reisepreissicherungsscheines fällig. Ohne vollständige Zahlung des Tourpreises erfolgt keine Erbringung der Reiseleistung.

2.3    Wenn die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen geleistet sind und auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung erfolgt, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten (Stornogebühren) gemäß Ziffer 4.2  zu belasten.

3.    Leistungs- und Preisänderungen / Umbuchungen

3.1    Änderungen oder Abweichungen von Terminen, sowie einzelnen Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3.3    Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder auf eine gleichwertige Reise umzubuchen. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über  die Änderung der Reiseleistung die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

3.4    Änderungen im Routenverlauf / Wetter
Abhängig von Jahreszeit und Wetterbedingungen behält sich der Reiseveranstalter vor, die Reiseroute und demzufolge die Unterkünfte der Reise nach Notwendigkeit zu ändern. In diesem Fall ist der Veranstalter bemüht gleichwertige Leistungen zu erbringen.

4.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten     
 

4.1    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären.

4.2    Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen ist der Reiseveranstalter berechtigt, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

- Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20% des gesamten Reisepreises,
- von  59. bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% des gesamten Reisepreises,
- von 39.Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 75% des gesamten Reisepreises,
- von 19.Tag bis Reisebeginn 90% des gesamten Reisepreises,
- bei Nichtantritt der Reise 100% des gesamten Reisepreises.

4.2a    Grand Ride Marokko on Harley-Davidson motorcycles:
Tritt der Kunde vor Tourbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen ist der Reiseveranstalter berechtigt, soweit der Rücktritt nicht von ihm vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

- Bis 61 Tage vor 17. 20 April 2011: volle Rückerstattung der gesamten Anmeldegebühr,
- von 60 Tage bis 31 Tage vor dem 20. April 2011: 33% der gesamten Anmeldegebühr,
- von 30 Tage bis 16 Tage vor dem 20. April 2011: 75% der gesamten Anmeldegebühr,
- weniger als 15 Tage vor dem 20. April 2011: 100% der gesamten Anmeldegebühr
(keine Rückerstattung),
- bei Nichtantritt der Tour (Reise): 100% der gesamten Anmeldegebühr
(keine Rückerstattung)

4.3    Bis zum Beginn der Reise kann der Reiseteilnehmer sich nach rechtzeitiger Unterrichtung des Reiseveranstalters durch eine geeignete Person ersetzen lassen. In diesem Fall entsteht eine Bearbeitungsgebühr von €15.00 pro Person.

5.    Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Dies entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6.    Rücktritt durch den Reiseveranstalter

6.1    Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (Buchungsschluss: 25 Tage vor Reisebeginn), ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis zu 21 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.1a   Grand Ride Marokko on Harley-Davidson motorcycles:
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (35 Teilnehmer)
Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht (Buchungsschluss: 48 Tage vor Tourbeginn), ist der Tourveranstalter (Kasbah-Tours) berechtigt, die Tour bis zu 45 Tage vor Tourbeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.2    Eine Reise kann ebenfalls abgesagt  werden aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung des Reiseveranstalters liegen (Streiks, Unfälle, Erkrankung oder Verunfallen des Reiseleiters, Katastrophen, o.ä.). Auch in diesem Fall erfolgt eine volle Rückerstattung der bereits vom Reiseteilnehmer bezahlten Beträge. Die Reise kann aus oben genannten Gründen vorzeitig abgebrochen werden, wobei hier folglich eine anteilige Rückvergütung des Reisepreises erfolgt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6.3    Der Reiseveranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört z.B. durch undiszipliniertes, gefährliches Verhalten oder Nichtbeachtung der Verkehrsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen des Landes. In diesem Fall behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.

7.    Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Kunde eine vollständige Rückzahlung bereits bezahlter Beträge. Wird der Vertrag während der Reise durch die Umstände höherer Gewalt gekündigt, so verlangt  der Reiseveranstalter für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

8.    Mitwirkungspflicht des Kunden

8.1    Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Kunde ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

8.2    Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

9.    Haftung

9.1    Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt soweit der Reiseveranstalter  für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.2    Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Überwachung und Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Reiseleistung entsprechend der Ortsüblichkeit.

9.3    Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund von gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.4    Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.

9.5    Darüber hinaus haftet der Veranstalter nicht, insbesondere nicht bei Verkehrsunfällen.
Jeder Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Inhaber, Organisatoren und Vertreter des Veranstalters nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und für Vorfälle in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletzungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnachfolgern führen.

10.    Teilnehmer und Teilnahmebedingungen

Die Mindestteilnehmerzahl pro Reise beträgt 8 Personen. Der Teilnehmer versichert, daß er im Besitz aller notwendigen und gültigen Dokumente, sowie ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzbekleidung für die geplante Reise ist. Zudem muss das Motorrad für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein und sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Jedem Reiseteilnehmer sind die Risiken einer Motorradreise bekannt, sowie jeder Teilnehmer für seine eigene Fahrweise und Tätigkeiten während der Reise verantwortlich ist, auch wenn er dem Reiseleiter folgt. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.  Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.

10a.    Grand Ride Marokko on H-D motorcycles: Teilnehmer und Teilnahmebedingungen

Die Mindestteilnehmerzahl pro Reise beträgt 35 Personen. ... (siehe Punkt 10)

11.    Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Wir empfehlen, dass sich jeder Reiseteilnehmer ausreichend über die Gesundheitsbestimmungen, Pass- und Visabestimmungen des jeweiligen Landes informiert. Reiseteilnehmer, die keinen Reisepass eines EU Mitgliedstaates (Schengen) besitzen, wenden sich bezüglich der gültigen Einreise-und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Der Reisende sollte sich über Impfschutz und andere gesundheitliche Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Informationen ebenfalls erhältlich über unser unsere Website (links) bzw. per E-Mail über unser Organisationsbüro.

12.    Reiserücktrittskosten-Versicherung / Motorrad-Schutzbrief

Wir empfehlen dringendst den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, sowie eines Schutzbriefes (Reisehaftpflichtversicherung, Auslandskrankenversicherung inklusive Rücktransport von Reiseteilnehmer und Motorrad bei Krankheit/Unfall)

13.    Bild-, Film- und Videomaterial

Der Reiseteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliches auf der Reise vom Reiseveranstalter angefertigtes Bild-, Film- und Videomaterial von „Kasbah-Tours"  zu Werbezwecken verwendet werden kann, ohne dass dem Veranstalter dafür Kosten entstehen. Das genannte Material ist urheberrechtliches Eigentum von „Kasbah-Tours".
Falls Reiseteilnehmer hiergegen Einspruch einlegen möchten, sollten sie dies dem Reiseveranstalter oder Reiseleiter frühzeitig mitteilen.

14.    Druck- und Rechenfehler

„Kasbah-Tours" Reiseveranstaltungen behält sich vor,  nicht beabsichtigte Fehler (Tippfehler, Druckfehler, etc.) auf der Geschäftswebsite (www.kasbah-tours.com), sowie auf sämtlichen sich auf die Reiseveranstaltung  bezüglichen  Dokumenten zu korrigieren.

15.    Allgemeine Bestimmungen

Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

16.    Gerichtsstand ist Darmstadt.
17.    Veranstalter:
„Kasbah Tours"
Rachid Benmaach (Geschäftsleitung)                    
Postfach 11 08 38                    
64223 Darmstadt